Oktober: Großangelegte Arbeiten an Hecken jetzt wieder erlaubt

Hecke schneiden im Herbst

Mann beim Hecke schneiden
Foto: © Horticulture

Das Landschaftsschutzgesetz schreibt genau vor, wann Hecken und Sträucher in Gärten entfernt oder stark zurückgeschnitten werden dürfen. Ab dem 1. Oktober nun beginnt die Phase, in der auch umfangreichere Arbeiten wieder erlaubt sind. Wer bis jetzt mit dem Hecke schneiden gewartet hat, ist auf der sicheren Seite, denn Rodungen zwischen März und Ende September können Gartenbesitzer teuer zu stehen kommen. (Mehr zum Thema Hecke schneiden)

Warum erst jetzt wieder gerodet werden darf

Auf den ersten Blick scheint das Verbot sinnlos. Wer jedoch genauer hinsieht, erkennt den tatsächlichen Zweck. So nisten einheimische Vögel vor allem in dichten Hecken und Sträuchern. Um sie und ihre Nachkommen zu schützen, sieht das Landschaftsschutzgesetz ein konkretes Verbot für starke Eingriffe vor. Wer sich dem Verbot widersetzt, muss mit hohen Geldbußen bis hin zu einer Summe von rund 50.000 Euro rechnen. Es lohnt sich, auch die Bestimmungen des eigenen Landkreises oder der Gemeinde näher zu betrachten, denn mancherorts gilt die Schutzzeit sogar noch länger.

Was jetzt wieder erlaubt ist

Endet das Verbot, dürfen Gartenbesitzer ab sofort wieder Hecken, Büsche und auch größere Ansammlungen von Röhricht oder Schilf stark zurückschneiden. Wer einzelne Gewächse sogar ganz aus dem Garten entfernen möchte, muss jetzt ebenfalls keine Strafe mehr befürchten. Dennoch ist es zu empfehlen, die jeweiligen Gewächse und Bereiche genauer unter die Lupe zu nehmen. Sind hier noch immer bewohnte Vogelnester zu sehen, sollten Gartenbesitzer besser noch einige Wochen mit dem Schneiden und Roden warten.

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