
Wer den eigenen Garten mit viel Liebe zum Detail pflegt, sich für Artenvielfalt einsetzt und Naturnähe zu schätzen weiß, stört sich häufig am sterilen und wenig bunten Aussehen öffentlicher Plätze. Einem Rentner aus Halberstadt ging das in diesem Sommer so, weswegen er sich kurzerhand entschloss, ein öffentliches Blumenbeet selbst zu bepflanzen. Die Stadt aber war nicht erfreut und drohte mit einer hohen Geldstrafe.
5.000 Euro für „illegale“ Stiefmütterchen
Hans-Jürgen Scholz aus Halberstadt hatte sich bereits seit längerer Zeit in Eigenregie um die Verschönerung des Käthe-Kollwitz-Platzes in seiner Heimatgemeinde gekümmert. Mit den von ihm gepflanzten Stiefmütterchen wollte er den Platz zu einem ansehnlicheren Ort machen. 2019 wollte Halberstadt das jedoch nicht mehr dulden: Die Gemeinde ließ die Blumen entfernen und schickte Scholz ein Schreiben, in dem von einer Geldstrafe die Rede war. Bis zu 5.000 Euro, so die Stadt, könnten bei illegalen Bepflanzungen anfallen.
Beschwerde schützte vor Strafe
Da er schon in den Vorjahren Stiefmütterchen gepflanzt und dabei niemandem geschadet hatte, ging Hans-Jürgen Scholz mit besagtem Schreiben zur Gemeindeverwaltung und legte Beschwerde ein. Im Ergebnis entschlossen sich die Verantwortlichen dazu, keine Geldstrafe zu erheben, die weitere Bepflanzung aber zu untersagen. Inzwischen kümmert sich Halberstadt selbst um das Beet.
So können Sie einen Blumengarten anlegen